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Wann müssen wir uns mit der Thematik Abfallmanagement beschäftigen? |
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Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz haben Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Betreiber von Anlagen, in denen | ||||
regelmäßig gefährliche Abfälle anfallen, Betreiber ortsfester Sortier-, Verwertungs- oder Abfallbeseitigungsanlagen sowie Besitzer im Sinne des § 26 einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Abfälle (Abfallbeauftragte) zu bestellen. | ||||
Mindestens solche Unternehmen
haben sich also zwingend mit der Thematik Abfall/ Abfallmanagement zu
beschäftigen. Darüber hinaus kann eine Beauftragte Person Abfall (Abfallbeauftragter) im Rahmen eines Umweltmanagementsystems sinnvoll sein. |
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QUMSYS | ||||
● | steht Ihnen mit kompetentem Wissen bei der Umsetzung der gesetzlichen Forderungen hilfreich zur Seite | |||
● | realisiert für Sie die gesetzlich geforderten Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter | |||
● | begleitet Sie bei der Kommunikation mit den aufsichtsführenden Behörden | |||
● | übernimmt für Sie kostengünstig, erfahren und professionell die Aufgaben des Abfallbeauftragten. |
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Sie sind Betreiber eines der
in der
Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (AbfBeauftrV) genannten Betriebes? |
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Oder Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage im Sinne des § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bzw. Betreiber einer Anlage, in der regelmäßig gefährliche Abfälle anfallen? | ||||
Dann sind Sie verpflichtet, schriftlich eine Beauftragte Person Abfall (Abfallbeauftragter) zu bestellen! | ||||
Darüber hinaus kann eine Beauftragte Person Abfall (Abfallbeauftragter) im Rahmen eines Umweltmanagementsystems sinnvoll sein. |
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QUMSYS | ||||
● | steht Ihnen mit kompetentem Wissen bei der Umsetzung der gesetzlichen Forderungen hilfreich zur Seite | |||
● | realisiert für Sie die gesetzlich geforderten Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter | |||
● | begleitet Sie bei der Kommunikation mit den aufsichtsführenden Behörden | |||
● | übernimmt für Sie kostengünstig, erfahren und professionell die Aufgaben des Abfallbeauftragten. |
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Der Abfallbeauftragte berät den Betreiber und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für die Abfallvermeidung, Abfallbewirtschaftung und Abfallentsorgung bedeutsam sein können. | ||||
So ist er u. a. berechtigt und verpflichtet: | ||||
● | den Weg der Abfälle von ihrer Entstehung oder Anlieferung bis zu ihrer Verwertung oder Beseitigung zu überwachen, | |||
● | die Einhaltung der Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie die Erfüllung erteilter Genehmigungen und Auflagen zu | |||
überwachen, insbesondere durch Kontrolle der Betriebsstätte, | ||||
● | in regelmäßigen Abständen, Mitteilung festgestellter Mängel und Vorschläge zur Mängelbeseitigung zu unterbreiten | |||
● | die Betriebsangehörigen aufzuklären (z. B. bzgl. über Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit, | |||
welche von den Abfällen ausgehen können, die in der Anlage anfallen, verwertet oder beseitigt werden,) | ||||
● | dem Betreiber jährlich einen schriftlichen Bericht mit definierten Angaben bzgl. seiner Tätigkeit zu erstellen | |||
QUMSYS | ||||
● | steht Ihnen mit kompetentem Wissen bei der Umsetzung der gesetzlichen Forderungen hilfreich zur Seite | |||
● | begleitet Sie bei der Kommunikation mit den aufsichtsführenden Behörden | |||
● | übernimmt für Sie kostengünstig, erfahren und professionell die Aufgaben des Abfallbeauftragten. |
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In Anlehnung an die §§ 9 und 11 der Entsorgungsfachbetriebsverordnung (EfbV) sollte der Betriebsbeauftragte für Abfall die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. | ||||
Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, sich regelmäßig fortzubilden. | ||||
In Analogie zum Immissionsschutzbeauftragten (§ 9 der 5. BImSchV) sollte er regelmäßig, mindestens alle 2 Jahre, an Fortbildungslehrgängen teilnehmen. | ||||
In der Regel sollte der Abfallbeauftragte ein abgeschlossenes Studium (Ingenieurwesen, Chemie o. Physik), die Teilnahme an einem nach Landesrecht anerkannten Lehrgang, sowie eine zweijährige praktische Tätigkeit nachweisen können. | ||||
QUMSYS | ||||
● | steht Ihnen mit kompetentem Wissen bei der Umsetzung der gesetzlichen Forderungen hilfreich zur Seite | |||
● | berät Sie gerne über die Position des Abfallbeauftragten und die damit verbundnen Anfordserungen | |||
● | begleitet Sie bei der Kommunikation mit den aufsichtsführenden Behörden | |||
● | übernimmt für Sie kostengünstig, erfahren und professionell die Aufgaben des Abfallbeauftragten. |
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Selbstverständlich. | ||||
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz schließt im §59 die Beauftragung eines externen Beauftragten nicht aus. | ||||
Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist die Bestellung eines externen Abfallbeauftragten die optimale Lösung zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen. So bietet z. B. die Bestellung des externen QUMSYS Abfallbeauftragten eine Vielzahl an Vorteilen für das Unternehmen. Denn die professionellen QUMSYS Abfallbeauftragten: | ||||
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sind wirklich unabhängig von internen Betriebsstrukturen und unterliegen nicht der "Betriebsblindheit" | |||
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verfügen über entsprechend umfangreiche Fachkompetenzen, besser als interne Mitarbeiter es könnten | |||
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können sich ausschließlich auf ihre Aufgaben konzentrieren und sind nicht im Produktionsablauf eingesetzt | |||
● | entlasten damit die internen Mitarbeiter, die sich dann ausschließlich um die eigentlichen Produktionsaufgaben kümmern können | |||
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verfügen über umfassende Kontakte zu den aufsichtsführenden Behörden und nutzen diese konstruktiv zum Kundennutzen | |||
QUMSYS | ||||
● | steht Ihnen mit kompetentem Wissen bei der Umsetzung der gesetzlichen Forderungen hilfreich zur Seite | |||
● | begleitet Sie bei der Kommunikation mit den aufsichtsführenden Behörden | |||
● | übernimmt für Sie kostengünstig, erfahren und professionell die Aufgaben des Abfallbeauftragten. |